Rz. 489k
Für den sperrzeitrelevanten Abbruch des Integrationskurses bzw. des Kurses zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung durch Ausschluss aus der Maßnahme gelten dieselben Maßstäbe wie bei einem Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme durch Ausschluss (vgl. Rz. 470 ff.).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen