Rz. 1

Die Vorschrift trat durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) zum 1.1.2005 in Kraft.

Abs. 1 und 3 wurden mit Wirkung zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) geändert.

Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2011 geändert durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112).

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