Rz. 1

Die Vorschrift ist zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt worden.

Durch die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 ist die Vorschrift nicht verändert worden. In diesem Zusammenhang sind jedoch die beiden Abs. 1 und 2 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 geändert worden.

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 Abs. 2 a. F. zu Abs. 1 und Abs. 1 a. F. zu Abs. 3, ein neuer Abs. 2 wurde in die Vorschrift eingefügt.

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