1.

Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO)

 

1.1

HBO bei Dekompressionskrankheit

 

1.2

HBO bei Kohlenmonoxidvergiftung

 

1.3

HBO bei Arterieller Gasembolie

 

1.4

HBO bei einem Rezidiv eines Neuroblastoms im Stadium IV

 

1.5

HBO bei clostridialer Myonekrose

 

1.6

Hyperbare Sauerstofftherapie zur zusätzlichen Behandlung des diabetischen Fußsyndroms

Die zusätzliche Behandlung des diabetischen Fußsyndroms mit hyperbarer Sauerstofftherapie kann nur vorgenommen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Läsion des diabetischen Fußsyndroms muss bis zur Gelenkkapsel oder Sehnen vorgedrungen sein.
  • Es muss eine leitliniengerechte Wundversorgung in einer zur Behandlung des diabetischen Fußes qualifizierten Einrichtung durchgeführt worden sein, während der keine Wundheilungstendenz erkennbar war.
  • Im Falle einer Infektion der Läsion muss eine wirksame antibiotische Therapie eingeleitet worden sein.
  • Liegt eine relevante makroangiopathische Komponente des Fußsyndroms vor, muss vor der Durchführung der hyperbaren Sauerstofftherapie sichergestellt sein, dass alle Möglichkeiten geeigneter angioplastischer oder operativer Verfahren ausgeschöpft worden sind, um die bestmögliche Durchblutung des Fußes zu gewährleisten.
  • Es darf kein belastbarer Hinweis darauf bestehen, dass während des Zeitraums der hyperbaren Sauerstofftherapie die Maßnahmen der Druckentlastung und der leitliniengerechten Wundversorgung nicht durchgeführt werden können.
 

2.

Protonentherapie

 

2.1

Protonentherapie bei Uveamelanom, welches nicht für eine Brachytherapie mit 125Jod- oder 106Ruthenium-Applikatoren geeignet ist

 

2.2

Protonentherapie bei Chordomen und Chondrosarkomen der Schädelbasis

 

2.3

Protonentherapie bei zerebralen arteriovenösen Malformationen

 

3.

Positronenemissionstomographie (PET)

 

3.1

PET bei Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Lungenfernmetastasen

 

3.2

PET bei Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen

 

3.3

PET bei Charakterisierung von Lungenrundherden

Bei der Anwendung der Positronenemissionstomographie gemäß der Nummern 3.1 bis 3.3 muss das Behandlungskonzept die therapeutischen Konsequenzen der Positronenemissionstomographie begründen.

 

3.4

Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) zur Bestimmung des Tumorstadiums des kleinzelligen Lungenkarzinoms (SCLC) einschließlich der Detektion von Lungenfernmetastasen soweit dies nicht in § 4 Nummer 4 ausgeschlossen ist.

 

3.5

Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) bei Staging-Untersuchungen beim Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen bei Ersterkrankung und bei rezidivierter Erkrankung.

Ausgenommen hiervon ist der Einsatz der PET in der Routine-Nachsorge von Patientinnen und Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv des Hodgkin-Lymphoms.

 

3.6

Entscheidung über die Durchführung einer Neck Dissection bei Patienten

-mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren

oder

-mit unbekannten Primärtumorsyndromen des Kopf-Hals-Bereichs.

 

3.7

Entscheidung über die Durchführung einer laryngoskopischen Biopsie beim Larynxkarzinom, wenn nach Abschluss einer kurativ intendierten Therapie der begründete Verdacht auf eine persistierende Erkrankung oder ein Rezidiv besteht.

 

3.8

Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) bei malignen Lymphomen bei Kindern und Jugendlichen

 

3.9

Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) zum initialen Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen

 

4.

Stammzelltransplantation

 

4.1

Allogene Stammzelltransplantation mit nicht-verwandtem Spender bei schwerer aplastischer Anämie

 

4.2

Allogene Stammzelltransplantation mit nicht-verwandtem Spender bei akuter myeloischer Leukämie (AML) bei Erwachsenen

 

4.3

Allogene Stammzelltransplantation mit nicht-verwandtem Spender bei Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen

 

4.4

Allogene Stammzelltransplantation bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit aggressiven B-Non-Hodgkin-Lymphomen, die nach autologer Stammzelltransplantation rezidivieren und nach Salvage-Therapie ein Ansprechen mindestens im Sinne einer stabilen Erkrankung erreichen.

 

5.

Holmium-Laserresektion (HoLRP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)

 

6.

Holmium-Laserenukleation der Prostata (HoLEP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)

 

7.

Thulium-Laserresektion (TmLRP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)

 

8.

Chirurgische Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem

 

9.

Photoselektive Vaporisation (PVP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)

 

10.

Thulium-Laserenukleation (TmLEP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)

 

11.

Tonsillotomie bei Hyperplasie der Tonsillen

 

12.

Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mittels Einlage von Ventilen beim schweren Lungenemphysem

 

13.

Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mittels Einlage von Spiralen ("Coils") beim schweren Lungenemphysem mit einem pulmonalen Residualvolumen von mindestens 225% vom Soll

 

14.

Liposuktion bei Lipödem im Stadium III

Beschluss gültig bi...

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