Entscheidungsstichwort (Thema)

Versagung. Genehmigung. Beschäftigung. angestellter Arzt. Zulassungsbeschränkung. Verwaltungsakt. lokaler Sonderbedarf. Beurteilungsspielraum. Zulassungs- bzw Berufungsausschuß. Härtefallklausel

 

Orientierungssatz

1. Bei der Versagung einer Genehmigung nach § 32b Abs 2 Ärzte-ZV kommt es auf die Feststellung der Überversorgung an und nicht auf deren amtliche Bekanntmachung als Wirksamkeitsvoraussetzung.

2. Die Feststellung der Überversorgung hat keine Verwaltungsaktqualität (vergleiche LSG Stuttgart vom 24.5.1995 - L 5 Ka 26/95 = MedR 1996, 47).

3. Für die Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als Vertragsarzt einerseits und solchen auf Genehmigung der Anstellung eines sogenannten Dauerassistenten andererseits sind keine einheitlichen Kriterien anzuwenden.

4. Aus dem Antrag auf Genehmigung des sogenannten Dauerassistenten bzw dem hierzu notwendigen Vorbringen müssen sich Anhaltspunkte dafür ergeben, daß aus Sicht des Antragstellers ein lokaler Sonderbedarf gegeben ist.

5. Den Entscheidungsgremien steht bei der Prüfung und Beurteilung von örtlichem Versorgungsbedarf ein gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

6. Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, daß das Fehlen einer über § 25 Ärzte-ZV hinausgehenden Härtefallklausel in § 32b Ärzte-ZV auf einer planwidrigen Lücke beruht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1671131

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge