Entscheidungsstichwort (Thema)

Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Kostenbeschluss nach § 197a Abs 1 SGG. Kosten bei sofortigem Anerkenntnis

 

Leitsatz (amtlich)

1. Auch gegen Kostenbeschlüsse, die nach § 197a Abs 1 SGG ergangen sind, ist uneingeschränkt die Beschwerde nach § 172 Abs 1 SGG statthaft; § 158 Abs 2 VwGO findet insoweit keine Anwendung.

2. Zu den Voraussetzungen des § 156 VwGO.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1668918

Breith. 2003, 877

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