Entscheidungsstichwort (Thema)
Kostenerhebung für Aktenversendung im sozialgerichtlichen Verfahren
Orientierungssatz
Im sozialgerichtlichen Verfahren können Kosten für die Versendung von Akten zum Zweck der Akteneinsicht nach derzeitiger Rechtslage nicht erhoben werden.
Fundstellen
NZS 1999, 208 |
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