Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostenerhebung für Aktenversendung im sozialgerichtlichen Verfahren

 

Orientierungssatz

Im sozialgerichtlichen Verfahren können Kosten für die Versendung von Akten zum Zweck der Akteneinsicht nach derzeitiger Rechtslage nicht erhoben werden.

 

Fundstellen

NZS 1999, 208

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