Entscheidungsstichwort (Thema)

Einlegung. unselbständige Anschlußberufung. befristete Ermächtigung. Krankenhausarzt. Feststellungsinteresse. Fortsetzungsfeststellungsklage

 

Orientierungssatz

1. Eine unselbständige Anschlußberufung kann auch im sozialgerichtlichen Verfahren nur gegen den Berufungskläger und nur im Rahmen des (Teil-)Streitgegenstandes eingelegt werden.

2. a) Der Streit um die Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erledigt sich mit Ablauf von deren Geltungsdauer. b) Das für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nötige Feststellungsinteresse ist weder unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitation noch unter demjenigen des Schadensersatzverlangens noch unter dem der Wiederholungsgefahr gegeben. Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn regelmäßig nur eine kürzere Geltungsdauer der Ermächtigung in Frage steht und deshalb aus dem Gesichtspunkt der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes das Fortsetzungsfeststellungsinteresse bejaht werden muß.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667688

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