2.4.1 Suchtarten

Bei Suchtkranken wird zwischen

  • Alkoholabhängigen,
  • Medikamentenabhängigen,
  • Drogenabhängigen und
  • Mehrfachabhängigen

unterschieden.

 
Hinweis

Entwöhnungsbehandlung

Raucher werden von der Entwöhnungsbehandlung nicht erfasst.

2.4.2 Zuständigkeit

Eine Suchterkrankung (z. B. Alkoholabhängigkeit) ist eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn, für deren Akutbehandlung (Entgiftung) regelmäßig die Krankenkasse zuständig ist.[1] Die Rehabilitationsbehandlung (Entwöhnung) wird vorrangig durch den Rentenversicherungsträger geleistet, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ansonsten ist die Krankenkasse zuständig.[2]

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