Jeder Versicherte erhält eine eigene Krankenversichertennummer. Die gesetzlichen Krankenkassen haben zu diesem Zweck eine "Vertrauensstelle Krankenversichertennummer" (VST) gegründet, die auf der Grundlage der jeweiligen Rentenversicherungsnummer eines Versicherten in einem komplexen verschlüsselten Verfahren die persönliche Nummer (z. B. A123456789) generiert. Rückschlüsse auf die zugrunde liegende Rentenversicherungsnummer sind nicht mehr möglich. Dies dient dem Datenschutz.

Der veränderbare Teil der Krankenversichertennummer, das sog. Institutionskennzeichen (z. B. 100696012 für die AOK Brandenburg), wird hingegen von der "Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen" (ARGE IK) vergeben. Die ARGE wird von den Spitzenverbänden der Träger der Sozialversicherung und der Bundesagentur für Arbeit gebildet. Jede Krankenkasse hat ihr eigenes Institutionskennzeichen.

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