Ziel der Kindertagesbetreuung ist es

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern,
  • die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen und
  • den Eltern dabei zu helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Das Kind soll durch Erziehung, Bildung und Betreuung gefördert werden. Zudem soll die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes gefördert werden. Die Betreuung soll sich am Alter, Entwicklungsstand, Fähigkeiten, Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren. Die ethnische Herkunft des Kindes soll bei der Förderung berücksichtigt werden.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen (BMFSFJ) hat im März 2017 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt. In dem Referentenentwurf werden die Regelung zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vor allem im Hinblick auf den Förderauftrag weiterentwickelt. Insbesondere sollen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsäm gefördert werden.

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