Rz. 13
Der Sozialhilfeträger muss den Rückforderungsanspruch stunden oder erlassen, soweit der Hilfebedürftige – wider Erwarten – nicht leistungsfähig wird (OVG Bremen, Urteil v. 18.2.1986, 2 BA 42/85).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen