Rz. 10

Die Hilfe besteht in der Beratung und Unterstützung in Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste. Dienste in diesem Sinne stellen unter anderem Sozialstationen, Essen auf Rädern, hauswirtschaftliche Dienste sowie Besuchsdienste dar. Hierbei soll eine umfassende Hilfestellung angeboten werden, die die Beratung über den Umfang der Leistungen, aber auch über mögliche Kosten sowie die Inanspruchnahme von Sozialleistungen umfassen. Berührungspunkte werden sich ggf. durch die Beratung in den Pflegestützpunkten nach dem SGB XI ergeben (dazu v. Schwanenflügel, ZRP 2008 S. 4).

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