Rz. 70

Verweigert der Elternteil bereits die Auskunft, kann im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) auf Auskunft, ggf. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (vgl. Rz. 56 ff.) und Zahlung geklagt werden. Gibt der Elternteil Auskunft, verweigert aber Unterhaltszahlungen, ist unmittelbar eine Leistungsklage auf bezifferten Unterhalt zu erheben.

 

Rz. 71

Vertreten wird das Kind durch den alleinsorgeberechtigten Elternteil (§ 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB). Besteht eine gemeinsame elterliche Sorge, vertritt der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, es alleine (§ 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB). Sind die Eltern miteinander verheiratet und leben die Eltern getrennt, kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, die Unterhaltsansprüche im Wege gesetzlicher Prozessstandschaft nur im eigenen Namen geltend machen. Eine gerichtliche Entscheidung sowie ein Vergleich wirken auch für und gegen das Kind (§ 1629 Abs. 3 Satz 2 BGB).

 

Rz. 72

Ausschließlich zuständig ist nach § 642 Abs. 1 Satz 1 ZPO das Familiengericht (§ 621 Abs. 1 Nr. 4 ZPO), bei dem das Kind oder der Elternteil, der es vertritt, seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§ 13 ZPO i. V. m. §§ 7, § 11 BGB). Ist bereits eine Ehesache (§ 606 ZPO) anhängig oder wird während des Unterhaltsverfahrens eine Ehesache rechtshängig, ist das Familiengericht der Ehesache auch für das Unterhaltsverfahren zuständig (§ 642 Abs. 2 Satz 1, § 621 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 3 Satz 1 ZPO).

 

Rz. 73

Mit Anhängigkeit der Unterhaltsklage oder Stellung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Unterhaltsverfahren (§§ 114 ff. ZPO) kann der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt werden (§ 644 ZPO). Dieses einstweilige Verfahren verdrängt die einstweilige Verfügung nach §§ 935 ff., 940 ZPO (OLG Hamm, Urteil v. 10.5.2000, 11 UF 418/99; Philippi, in: Zöller, ZPO, § 644 Rz. 2, 3). Soweit die Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs glaubhaft gemacht worden sind, kann über § 644 ZPO der volle Unterhalt geltend gemacht werden. Eine Beschränkung auf eine Quote oder den Regelbetrag ist nicht erforderlich (BT-Drs. 13/7338 S. 36; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 16.11.1998, 2 WF 68/98; Philippi, in: Zöller, ZPO, § 644 Rz. 7).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge