Rz. 13
Aufgrund der Ermächtigung in Abs. 8 wurde die Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigenverordnung – UVAV) v. 23.12.2001 (BGBl. I S. 554) erlassen.
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