Rz. 20

Gemäß Abs. 4 unterstützt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) die Unfallversicherungsträger bei der Erfüllung ihrer Präventionsaufgaben nach Abs. 1. Als Aufgaben werden ihr die Koordinierung, Durchführung und Förderung gemeinsamer Maßnahmen sowie der Forschung auf dem Gebiet der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Klärung grundsätzlicher Fach- und Rechtsfragen zur Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung in der Prävention zugeschrieben. Die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

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