Rz. 29

Die Voraussetzungen für den Förderungsanspruch enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe, eröffnen aber keine Beurteilungsspielräume. Sie sind durch die Gerichte also inhaltlich vollständig überprüfbar. Die Annahme einer eingeschränkten Kontrolldichte, wie sie von der Rechtsprechung ausnahmsweise bei Prüfungs- und Planungsentscheidungen angenommen wird, lässt sich verfassungsrechtlich nicht mit der Grundrechtsposition der Träger aus Art. 12 Abs. 1 GG und deren Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG vereinbaren (a. A. Hauck, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 74 Rz. 7, Stand: 1997).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge