Aus der sozialen Beeinträchtigung bzw. individuellen Benachteiligung muss sich ein besonderer Unterstützungsbedarf des Jugendlichen ergeben. Dieser besondere Bedarf liegt immer dann vor, wenn der Jugendliche ohne Hilfe keinen Schulabschluss erlangen, keinen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz finden oder sich nicht in seine gesellschaftliche Umwelt integrieren kann.

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