3.1.3.1 Soziale Pflegeversicherung

 

Rz. 14

Die Angelegenheiten der sozialen Pflegeversicherung sind im SGB XI geregelt. Streitgegenstand können die Zugehörigkeit zum Kreis der Versicherten, die Beitragspflicht, Ansprüche der Versicherten auf Sach- und Geldleistungen sowie zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen und ferner Erstattungsansprüche der Sozialversicherungsträger sein. Zahlenmäßig deutlich im Vordergrund stehen Streitigkeiten, welche die Zuordnung zu einer der Pflegestufen nach § 15 SGB XI zum Gegenstand haben.

3.1.3.2 Private Pflegeversicherung

 

Rz. 15

Nach Maßgabe der §§ 23, 110 SGB XI sind auch privat Krankenversicherte in die soziale Pflegeversicherung einbezogen. § 51 Abs. 1 Nr. 2 stellt klar, dass auch öffentlich-rechtliche Streitigkeiten der privaten Pflege(pflicht)versicherung, z. B. im Zusammenhang mit dem Risikostrukturausgleich nach § 111 SGB XI in die Zuständigkeit der Sozialgerichte fallen.

 

Rz. 16

Auch in Angelegenheiten der sozialen Pflegeversicherung ist der Sozialrechtsweg auch dann eröffnet, wenn Dritte unmittelbar betroffen sind. Dies gilt u. a. für die Klage auf Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen eines Pflegeheims gegenüber den Heimbewohnern ebenso wie für die Klage auf Feststellung, dass die gesonderte Berechnung ohne Zustimmung der Landesbehörde zulässig ist (BVerwG, Beschluss v. 30.6.2004, 3 B 89/03, DVBl 2004 S. 1492 = NZS 2005 S. 317; BVerwG, Urteil v. 26.4.2002, 3 C 41/01, DVBl 2002 S. 1052; BSG, Beschluss v. 31.1.2000, B 3 SF 1/99 R, NZS 2000 S. 523).

 

Rz. 17

Hingegen sind die Rechtsbeziehungen zwischen einem Leistungserbringer (Pflegedienst) und dem Pflegebedürftigen zivilrechtlich ausgestaltet (ebenso wie die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und krankenversichertem Patient). Daher ist insoweit der Zivilrechtsweg eröffnet. Für Streitigkeiten über die landesgesetzlich geregelte Investitionsförderung für Pflegeeinrichtungen ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Nach § 9 SGB XI ist die Förderung der Pflegeeinrichtungen keine Aufgabe der Pflegeversicherung; sie ist den Ländern zugewiesen (OVG Niedersachsen, Urteil v. 14.3.2007, 4 LC 16/05, DVBl 2007 S. 703).

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