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Die Entgegennahme von Zustellungen gegen Empfangsbekenntnis nach § 174 ZPO kann der Rechtsanwalt nicht wirksam auf sein Büropersonal delegieren (BSG, Beschluss v. 23.4.2009, B 9 VG 22/08 B, SozR 4-1750 § 174 Nr. 1).

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