Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit Wirkung zum 1.3.2007 in das Gesetz eingefügt.

Durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 15.7.2009 (BGBl. I S. 1939) wurde § 68a dann ab 22.7.2009 geändert: Die Schutzklausel in Abs. 1 Satz 1 wurde erweitert und in Abs. 2 Satz 1 "nach Absatz 1 Satz 1 ermittelten" durch "bisherigen" als Folgeänderung zur erweiterten Schutzklausel ersetzt.

Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 15.7.2009 ab 22.7.2009.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge