Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurde mit Wirkung zum 1.1.1992 Abs. 1 Satz 3 angefügt. Das SGB VI-Änderungsgesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) nahm mit Wirkung zum 1.1.1996 redaktionelle Anpassungen vor.

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