Rz. 24

Das in Bruttobeträgen nach § 18a festgestellte Einkommen ist nach Abs. 5 – ausgehend vom monatlichen Einkommen – in Nettobeträge umzurechnen, weil nur das verfügbare Einkommen angerechnet werden soll.

Dabei werden aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität regelmäßig nicht die tatsächlichen Aufwendungen abgesetzt, sondern Abzüge nach Pauschalsätzen vorgenommen, die der unterschiedlichen Belastung der jeweiligen Einkommensart mit öffentlichen Abgaben Rechnung tragen.

 

Rz. 25

Die Erwerbsersatzeinkommen sind regelmäßig in unterschiedlicher Weise mit Abgaben belastet; dementsprechend erfolgt entweder ein Pauschalabzug oder sie sind um die vom Berechtigten ggf. zu tragenden Beitragsanteile zur Sozialversicherung zu kürzen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge