Die von den Leistungserbringern im Rahmen der Erprobung erbrachten und verordneten Leistungen werden unmittelbar von den Krankenkassen vergütet.
Bei voll- und teilstationären Krankenhausleistungen werden diese durch Fallpauschalen nach den §§ 17b oder 17d KHG oder nach der BPflVO vergütet.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen