Die von den Leistungserbringern im Rahmen der Erprobung erbrachten und verordneten Leistungen werden unmittelbar von den Krankenkassen vergütet.

Bei voll- und teilstationären Krankenhausleistungen werden diese durch Fallpauschalen nach den §§ 17b oder 17d KHG oder nach der BPflVO vergütet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge