Der Hilfeplan muss über

  • die Ausgangssituation, die Hilfe erforderlich macht,
  • den Hilfebedarf (z. B. sozialer, personenbezogener und ökonomischer Kontext der Familie, aus dem sich erzieherischer Bedarf ergibt / Einschätzung der Fachkraft zur Familiensituation bzw. den Mangellagen),
  • die Hilfearten (z. B. wie sich die Anspruchsberechtigten und betroffenen Kinder und Jugendliche zu der geplanten Hilfeart verhalten),
  • das Ziel der Hilfen (Ziele so klar wie möglich bestimmen) und
  • den notwendigen Leistungsumfang (z. B. Leistungsdauer)

Auskunft geben.

 
Hinweis

Datenschutz

Datenschutzrechtlich sind im Hilfeplanverfahren §§ 62 ff. SGB VIII zu beachten.

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