Begriff

Hilfe zur Erziehung sind individuelle und/oder therapeutische Hilfemaßnahmen für Familien mit Kindern. Sie sollen in schwierigen Lebenssituationen Entwicklungschancen eröffnen und individuell auf den Einzelfall zugeschnitten sein. Die Inanspruchnahme der Hilfeangebote für Kinder und Jugendlichen erfolgt freiwillig. Hilfe zur Erziehung kann vom Personenberechtigten beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe beantragt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Voraussetzungen sowie die allgemeinen Inhalte und den Umfang der Leistungen regelt § 27 SGB VIII. Die einzelnen Arten der Hilfen ergeben sind aus den §§ 28 bis 35 SGB VIII.

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