Praxis-Beispiel

Arbeitnehmer S wird von seinem Arbeitgeber in Deutschland nach Singapur entsandt. U. a. enthält der Arbeitsvertrag folgende Vereinbarung: "Die Dauer der Zusammenarbeit erstreckt sich vorerst auf 24 Monate ab 1.10.2019 zum Aufbau einer Händlerstruktur und eines technischen Servicenetzes. Der Vertrag über den Einsatz in Singapur verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, falls nicht 6 Monate vor Ablauf einer der Parteien die Zusammenarbeit kündigt."

Es handelt sich nicht um eine "zeitliche Befristung im Voraus" und damit nicht um eine Entsendung im Sinne der Ausstrahlung ([Abschnitt] 3.2.3).

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