Die Kinderuntersuchungen erstrecken sich auf folgende Schwerpunkte:

  • angeborene Stoffwechselerkrankungen
  • endokrine Störungen
  • Entwicklungs- und Verhaltensstörungen
  • das Nervensystem
  • die Sinnesorgane
  • das Skelett und die Muskulatur
  • Feststellung von Kiefer- und Zahnstellungsanomalien und Inspektion der Mundhöhle einschließlich Einschätzung und Bestimmung des Kariesrisikos, ferner Ernährungs- und Mundhygieneberatung sowie Maßnahmen zur Härtung des Zahnschmelzes und zur Keimzahlsenkung (diese Leistung wird nur bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erbracht)
  • 1. Untersuchung – unmittelbar nach der Geburt
  • 2. Untersuchung – zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
  • 3. Untersuchung – in der 4. bis 6. Lebenswoche
  • 4. Untersuchung – zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat
  • 5. Untersuchung – zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat
  • 6. Untersuchung – zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat
  • 7. Untersuchung – zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat
  • 7a. Untersuchung – zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat
  • 8. Untersuchung – zwischen dem 43. und 48. Lebensmonat
  • 9. Untersuchung – ab 58. Lebensmonat bis spätestens 66. Lebensmonat

Die jeweilige Kinderuntersuchung kann nur in den in der Übersicht angegebenen Zeiträumen in Anspruch genommen werden. Außerhalb davon ist die betreffende Untersuchung nicht zulässig.

Die ärztlichen Maßnahmen der Jugendgesundheitsuntersuchung (einmalig zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr) richten sich im Rahmen der Anamnese auf

  • Auffällige seelische Entwicklung/Verhaltensstörungen,
  • Auffällige schulische Entwicklung (z. B. Schulleistungsprobleme) ,
  • gesundheitsgefährdendes Verhalten (z. B. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum),
  • chronische Erkrankungen.

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