Die Namen der gewählten Hauptschöffen und Ersatzschöffen[1] [Bis 30.06.2021: Hilfsschöffen] werden bei jedem Amtsgericht in gesonderte Verzeichnisse aufgenommen (Schöffenlisten).

[1] Geändert durch Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Anzuwenden ab 01.07.2021.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge