Voraussetzungen für die Unterbringung in einer gemeinsamen Wohnform ist, dass

  • der beantragende Elternteil die Alleinsorge des Kindes hat oder tatsächlich alleine für das Kind sorgt,
  • mindestens ein Kind zu Beginn der Hilfe unter 6 Jahre alt ist und
  • der Elternteil die Unterstützung aufgrund seiner Persönlichkeitsentwicklung bedarf, weil es überfordert ist, den Alltag mit den Kindern alleine zu bewältigen.

Die Hilfe knüpft an den Bedarf beim Elternteil an und kommt z. B. in Betracht, wenn

  • den Eltern die Reife zur Erziehung eines Kindes fehlt,
  • keine Unterstützung im sozialen Umfeld besteht oder
  • die finanzielle Selbstständigkeit nicht vorhanden ist.

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