In der Beratungssituation werden bei Bedarf Empfehlungen über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation ausgesprochen. Dazu gehören insbesondere Empfehlungen
- zur Überprüfung des Pflegegrades,
- zur Verbesserung der Pflegetechniken,
- zur Vermeidung von Überlastung,
- zur Gestaltung des Pflegemixes.
Insbesondere ist auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiterer Leistungen hinzuweisen. Hierzu gehören:
- Pflegekurse/individuelle häusliche Schulungen nach § 45 SGB XI,
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
- Sachleistungen zur häuslichen Pflege,
- Kombinationsleistung,
- Angebote zur Unterstützung im Alltag,
- Kurzzeitpflege,
- Verhinderungspflege,
- Hilfs-/Pflegehilfsmittel und technische Hilfen,
- Anpassung des Wohnraumes,
- Hinweis auf Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz,
- Hinweise auf Rehabilitationsmaßnahmen,
- Hinweis auf Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote des für sie ggf. zuständigen Pflegestützpunktes und der Pflegekassen bzw. der privaten Versicherungsunternehmen sowie auf die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Weitere Anregungen können sich beziehen auf
- die Hinzuziehung des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin,
- die Angebote anderer Leistungsträger.
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