Begriff

Ehescheidung ist die Auflösung einer förmlichen Verbindung (Ehe), die zuvor durch Eheschließung (Heirat) begründet wurde.

Sozialversicherungsrechtliche Vorteile einer Ehe gehen nicht immer vollständig verloren, wenn eine Ehe geschieden wird. Das gilt auch bei Aufhebung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Vorschriften über die Ehe finden sich im 4. Buch des BGB (§§ 1297 ff. BGB). Neben den wichtigen Vorschriften über die Eheschließung (§§ 1310 ff. BGB) finden sich relevante Regelungen über die Aufhebung in den §§ 1313 ff. BGB und Scheidung in den §§ 1564 ff. BGB. Die Auswirkungen einer Scheidung in den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung sind des Weiteren in den verschiedenen Büchern des SGB geregelt. Die Vorschriften über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft finden sich in den §§ 15 bis 20 LPartG.

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