Eingeschlossen in das DMP werden Patientinnen und Patienten mit chronischem nichtspezifischem Kreuzschmerz mit wesentlicher Funktionseinschränkung Grad II – IV im "Chronic Pain Grade (CPG)"-Patientenfragebogen unter andauernder Therapie.

Kreuzschmerz im Sinne dieser Anlage ist der Schmerz im Rückenbereich unterhalb des Rippenbogens und oberhalb der Gesäßfalten.

Chronisch im Sinne dieser Anlage ist der Kreuzschmerz, wenn er länger als zwölf Wochen anhält.

Nichtspezifisch im Sinne dieser Anlage ist der Kreuzschmerz, bei dem keine spezifischen Erkrankungen, wie insbesondere in den Ausschlusskriterien benannt, ursächlich sind.

Ausgeschlossen von der Teilnahme an diesem DMP sind Patientinnen und Patienten mit chronischen Kreuzschmerzen aufgrund folgender spezifischer Ursachen:

 

a.

Tumor im Bereich der Wirbelsäule,

 

b.

Infektion im Bereich der Wirbelsäule,

 

c.

nicht stabil durchbaute Wirbelkörperfrakturen,

 

d.

autoimmunbedingte, entzündlich-rheumatische Erkrankungen,

 

e.

symptomatische Radikulopathie,

 

f.

Kaudasyndrom.

Versicherte, deren Rückenschmerzen als Berufserkrankung laut Berufskrankheitenverordnung (BK) anerkannt sind, können nicht in das strukturierte Behandlungsprogramm eingeschrieben werden.

Haben Ärztinnen und Ärzte den begründeten Verdacht, dass eine Berufskrankheit besteht, haben sie dies dem Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle nach § 202 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) anzuzeigen.

Versicherte mit geplantem, beantragtem oder laufendem Rehabilitationsverfahren wegen Kreuzschmerzen, können nicht in das strukturierte Behandlungsprogramm eingeschrieben werden.

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