Begriff

Sozialdaten sind personenbezogene Daten des Betroffenen, die vom Jugendhilfeträger zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem SGB VIII oder zur Erfüllung der Aufgaben eines anderen Sozialleistungsträgers zu dessen Aufgabenerfüllung verarbeitet werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialrecht: Für die Jugendhilfe gelten die gesetzlichen Grundlagen in der DSGVO zusammen mit den ergänzenden Bestimmungen in SGB I und SGB X sowie im SGB VIII. Dies könnte man als "Reißverschlusssystem" bezeichnen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Länderdatenschutzgesetze gelten nur insoweit in der DSGVO oder im SGB X und SGB VIII auf sie verwiesen wird. Dies ist z. B. der Fall für den Landesdatenschutzbeauftragten.

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