Sozialdaten sind personenbezogene Daten des Betroffenen, die vom Jugendhilfeträger zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem SGB VIII oder zur Erfüllung der Aufgaben eines anderen Sozialleistungsträgers zu dessen Aufgabenerfüllung verarbeitet werden.
Sozialrecht: Für die Jugendhilfe gelten die gesetzlichen Grundlagen in der DSGVO zusammen mit den ergänzenden Bestimmungen in SGB I und SGB X sowie im SGB VIII. Dies könnte man als "Reißverschlusssystem" bezeichnen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Länderdatenschutzgesetze gelten nur insoweit in der DSGVO oder im SGB X und SGB VIII auf sie verwiesen wird. Dies ist z. B. der Fall für den Landesdatenschutzbeauftragten.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen