Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei Nichteinhaltung der landesvertraglichen Abgabebestimmungen. allgemeine Leistungsklage. Geltung der Vorschriften für das Kaufrecht ab 1.1.2000. Arzneimittel- und Apothekenrecht. Rechnungs- und Taxberichtigung
Leitsatz (amtlich)
Die Krankenkasse hat gegen einen Apotheker einen Rückzahlungsanspruch unter Einschluss der Zuzahlung des Versicherten, wenn sich bei der Rechnungsüberprüfung herausstellt, dass der Apotheker das Arzneimittel unter Verstoß gegen landesvertragliche Abgabebestimmungen (§ 129 Abs 5 SGB 5) – hier: Überschreitung der einmonatigen Frist zur Vorlage eines Kassenrezeptes – abgegeben hat.
Normenkette
SGB V § 31 Abs. 3, § 69 S. 3, § 129 Abs. 2, 5; BGB § 433 Abs. 2; SGG § 54 Abs. 5; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 7 J: 1976, Abs. 4 J: 1976; ApoBetrO § 17 Abs. 4; AMVV
Verfahrensgang
Thüringer LSG (Urteil vom 19.07.2005; Aktenzeichen L 6 KR 770/03) |
SG Nordhausen (Urteil vom 30.06.2003; Aktenzeichen S 6 KR 363/02) |
Fundstellen
SGb 2007, 35 |
ZfSSV 2007, 19 |
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