Grundlegende Anforderungen an die persönliche Eignung von Menschen, die beruflich eine Betreuungstätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen ausüben möchten, sind insbesondere

  • eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen,
  • soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten,
  • Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit,
  • Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit,
  • die Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation,
  • Phantasie, Kreativität und Flexibilität,
  • Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von körperlichen, demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen,
  • psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit sich abzugrenzen,
  • Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von einzelnen oder mehreren Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
  • Teamfähigkeit,
  • Zuverlässigkeit.

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