Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung wird nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auf den Beschäftigungsort abgestellt. Demgegenüber stellt die lohnsteuerliche Betrachtung auf die "Betriebsstätte" ab. Auch wenn sich inhaltlich zwischen den beiden Begrifflichkeiten i. d. R. keine wesentlichen Abweichungen ergeben, ist eine zweifelsfreie Ermittlung erforderlich. Die korrekte Ermittlung der Betriebsstätte ist für die Beurteilung von lohnsteuerfreien Zahlungen unerlässlich; insbesondere im Zusammenhang mit Auslandstätigkeiten und Auslösungen.

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