Wenn bis zum Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge noch nicht alle Abrechnungsdaten vorliegen, müssen die voraussichtlich anfallenden Sozialversicherungsbeiträge geschätzt werden. Eine Schätzung ist für alle Arbeitnehmer notwendig, deren Abrechnungsdaten erst nach Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vollständig vorliegen. Für Arbeitnehmer mit ausschließlich festen Bezügen ist keine Schätzung erforderlich. Erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zu den festen Bezügen einen variablen Entgeltbestandteil (z. B. Provisionen), muss dieser Entgeltbestandteil geschätzt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge