Nach Anamnese, Befunderhebung und Einschätzung der gesundheitsbedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten hat der Gutachter einen Gesamtüberblick, der ihm ermöglicht zu bewerten, ob sich realistische Möglichkeiten zur Verbesserung oder zum Erhalt der in den Modulen 1 bis 6 und den Bereichen „Außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“ bewerteten Funktionen, Aktivitäten und Beeinträchtigungen über die bereits laufende Versorgung hinaus ergeben.

Für die Bewertung sind die Bereiche in drei Gruppen zusammengefasst:

[KF 7.1.1] Mobilität und Selbstversorgung

Die Gutachterin beziehungsweise der Gutachter soll bezogen auf die Bereiche Mobilität und Selbstversorgung Stellung nehmen zu:

 

1

Einleitung oder Optimierung therapeutischer Maßnahmen

In Betracht kommen insbesondere Maßnahmen der Physiotherapie, wobei aus dem Bereich der Bewegungstherapie in erster Linie Krankengymnastik beziehungsweise bei ZNS-Erkrankungen Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (zum Beispiel nach Bobath) infrage kommen. Ziele der Ergotherapie können der Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen, die Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik, Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer sowie das Erlernen von Ersatzfunktionen sein.

Wenn es um das Essen und Trinken geht, können Maßnahmen der Schlucktherapie angezeigt sein.

 

2

Optimierung der räumlichen Umgebung

Zur Förderung der Selbständigkeit oder Erleichterung der Pflegesituation sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Betracht zu ziehen.

Infrage kommen zum Beispiel:

Bad:

höhenverstellbarer Waschtisch, verstellbare Spiegel, behindertengerechte Toilette, behindertengerechter Umbau von Dusche oder Wanne

Türen:

Verbreitern, Beseitigen von Schwellen, Tiefersetzen von Türgriffen, Anbringen einer automatischen Türöffnung

Treppen:

Treppenlifter, fest installierte Rampen

 

3

Hilfsmittel und Pflegehilfsmitteleinsatz beziehungsweise dessen Optimierung

Zur Förderung der Selbständigkeit oder Erleichterung der Pflegesituation können Geräte und Gegenstände des täglichen Lebens, die unabdingbar mit der täglichen Lebensführung und Alltagsbewältigung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse verbunden sind und vom Kind noch nicht oder nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden können, adaptiert oder eingesetzt werden. Die infrage kommenden Pflegehilfsmittel/Hilfsmittel/Gegenstände des täglichen Lebens sind zum Beispiel:

  • Hilfen zur Hygiene wie Bade- oder Toilettenhilfen, Inkontinenzprodukte
  • Hilfen im Alltag wie Anziehhilfen, Greifhilfen, Ess- und Trinkhilfen
  • Hilfen zur Mobilität wie Orthesen, Gehhilfen und Rollstühle, aber auch Therapiestuhl und Stehtrainer
  • Hilfen zum Liegen und Positionieren wie Pflegebetten und Zubehör, Lagerungshilfen
 

4

Präventive Maßnahmen

Präventive Maßnahmen zum Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten können zum Beispiel Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel durch Förderung der gesundheitssportlichen Aktivität sowie verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken, zum Beispiel Kinderrückenschule, Ganzkörpertraining sein.

Als weitere präventive Maßnahmen kommen zum Beispiel aktivierende Pflege und Inanspruchnahme der Zahnindividualprophylaxe mit Beratung zur Mundgesundheit und zur Verhütung von Zahnerkrankungen (§ 22 SGB V) in Betracht.

 

5

Sonstige Empfehlungen

Hierzu zählt zum Beispiel die Teilnahme am Rehabilitationssport/Funktionstraining.

[KF 7.1.2] Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Gutachterin beziehungsweise der Gutachter soll bezogen auf die festgestellten Beeinträchtigungen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, der Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen und der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Stellung nehmen zu:

 

1

Einleitung oder Optimierung therapeutischer Maßnahmen

In Betracht kommen insbesondere Maßnahmen der Ergotherapie. So kann im Rahmen von psychisch-funktioneller Behandlung eine Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens und der Beziehungsfähigkeit trainiert werden. Die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie dient der Verbesserung beziehungsweise Normalisierung des Sprachverständnisses, Sprachflusses und der Sprachproduktion.

Als weitere therapeutische Maßnahmen können die Einleitung einer Kinder- und Jugendlichen psychotherapie, gegebenenfalls auch als Familientherapie, angeregt oder die Einbindung eines Sozialpädiatrischen Zentrums oder einer Spezialambulanz empfohlen werden.

 

2

Optimierung der räumlichen Umgebung

Zur Förderung der Selbständigkeit oder Erleichterung der Pflegesituation sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Infrage kommt zum Beispiel die Schaffung von Orientierungshilfen.

 

3

Hilfsmittel und Pflegehilfsmitteleinsatz beziehungsweise dessen Optimierung

Hilfsmittel und Pfleg...

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