Das Personensorgerecht steht kraft Gesetz folgenden Personen zu:

  • verheirateten Eltern gemeinsam[1],
  • unverheirateten Eltern gemeinsam bei Abgabe einer Sorgerechtserklärung oder Heirat[2],
  • unverheirateten Müttern alleine, wenn keine gemeinsame Sorgerechterklärung abgegeben wurde[3],
  • Adoptiveltern gemeinsam[4],
  • Pflegern[5] und
  • Vormundschaften.[6]

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