Das Personensorgerecht steht kraft Gesetz folgenden Personen zu:
- verheirateten Eltern gemeinsam[1],
- unverheirateten Eltern gemeinsam bei Abgabe einer Sorgerechtserklärung oder Heirat[2],
- unverheirateten Müttern alleine, wenn keine gemeinsame Sorgerechterklärung abgegeben wurde[3],
- Adoptiveltern gemeinsam[4],
- Pflegern[5] und
- Vormundschaften.[6]
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