Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Die Arbeitnehmerüberlassung setzt einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher voraus. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag eigener Art, bei dem der Verleiher die Arbeitnehmerüberlassung und der Entleiher die vereinbarte Überlassungsvergütung schuldet.

Das AÜG selbst sagt zum notwendigen Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags nur wenig aus. Jedoch bestehen diverse formale Anforderungen, denen der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag genügen muss:

  • Bezeichnung einer Arbeitnehmerüberlassung
  • Person des Leiharbeitnehmers muss konkretisiert werden
  • Schriftform
  • Erlaubnispflicht
  • Anforderungsmerkmale von Tätigkeit und erforderlichen Qualifikationen
  • Wesentliche Arbeitsbedingungen des Entleiherbetriebs
  • Haftung
  • AGBs
  • Beendigung des Überlassungsverhältnisses

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