Ortskrankenkassen bestehen für abgegrenzte Regionen.[1] Die Landesregierung kann die Abgrenzung der Regionen durch Rechtsverordnung regeln. Sie kann kann die Ermächtigung auf die nach Landesrecht zuständige Behörde übertragen.[2] Die betroffenen Länder können durch Staatsvertrag vereinbaren, dass sich die Region über mehrere Länder erstreckt.[3]
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