Vergütung im Gesundheitswesen: BMG stellt P4P-Gutachten vor

Das Bundesministerium für Gesundheit hat das Gutachten mit dem Titel „Pay for Performance im Gesundheitswesen: Sachstandsbericht zu Evidenz und Realisierung sowie Darlegung der Grundlagen für eine künftige Weiterentwicklung“ veröffentlicht.

Ziel des Projekts des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) war es, eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und Erfahrungen mit Pay-for-Performance (P4P) in der Versorgung zu erhalten. Die Möglichkeiten, die Versorgungsqualität mittels finanzieller Anreize (P4P) zu verbessern, werden national und international diskutiert und in einigen Ländern bereits eingesetzt.

Das Gutachten wurde im Herbst 2010 an die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) vergeben.

Gutachten soll Diskussionsgrundlage für Arzt-Honorare sein

Staatssekretär Thomas Ilka sagte zu Veröffentlichung des Gutachtens: „Das Gutachten bietet einen guten Überblick über die nationalen und internationalen Entwicklungen im Bereich Pay for Performance und stellt eine wichtige Diskussionsgrundlage für Weiterentwicklungen in diesem Bereich dar. Es macht aber auch deutlich, dass vor einer breiteren Einführung solcher Verfahren noch Forschungsbedarf besteht.“

Wirksamkeit von P4P wissenschaftlich noch zweifelhaft

So betonen die Wissenschaftler, dass das komplexe P4P-Instrument erst dann gewählt werden soll, wenn die Möglichkeiten der vorhandenen anderen Steuerungsinstrumente ausgeschöpft sind und zweifelsfrei die Wirksamkeit von P4P-Projekten nachgewiesen wurde.

Ein klarer Indikator, ein klares Ziel und valide Messparameter müssen eine Einheit bilden - beispielsweise, um Teilnahmeraten an Vorsorgeuntersuchungen zu erhöhen oder den Impfstatus einer bestimmten Patientengruppe zu verbessern.

Risiken und Grenzen

Ohne klare Ziele und Qualitätsindikatoren können Fehlsteuerungen die Folge sein. Beispiele für Risiken, die im Zusammenhang mit leistungsorientierter Vergütung oft genannt werden, sind eine kurzfristige Erfolgsorientierung von Ärzten oder die Selektion von Patienten mit Begleiterkrankungen.

Bisher wenig genutzt: Finanzielle Anreize zur Qualitätsverbesserung

Im deutschen Gesundheitswesen gibt es bisher erste Ansätze von P4P-Elementen beispielsweise in Selektivverträgen oder Chronikerprogrammen, um Anreize zu einer Qualitätsverbesserung zu setzen.

Ein Beispiel ist der IV-Vertrag der Techniker Kasse bei schwerem chronischen Kopfschmerz: Kehrt ein Patient binnen 8 Wochen nach Krankschreibung in den Job zurück, erhält der Arzt zusätzlich zur Komplexpauschale einen Bonus, sonst einen Malus.

Kassen sind offen - wenn auch vorsichtig

GKV-Spitzenverband sieht P4P als Instrument der Honorarsteuerung eher kritisch, das sehr zielgenau geplant, eingesetzt und evaluiert werden müsse. "Aus versorgungspolitischen Überlegungen heraus kann es immer nur ein Bestandteil der Vergütung sein, nie die einzige Basis", sagte Ann Marini vom GKV-Spitzenverband. Adressiert an die Ärzteschaft erklärt Marini: "Wenn überdurchschnittliche Qualität extra honoriert werden soll, muss unterdurchschnittliche geahndet werden können".

Weitere Forschung ist nötig

Wenngleich diese und sonstige Erfahrungen – trotz schwacher wissenschaftlicher Belege – für den Einsatz von Anreizsystemen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sprechen, sehen die Gutachter noch erheblichen Bedarf an Forschungserkenntnissen, um die Wirkungen fundiert beurteilen zu können. Außerdem mangelt es an geeigneten Qualitätsindikatoren und die Qualitätsmessung mit diesem Instrumentarium trifft nicht selten auf Probleme.


Das Gutachten, für dessen Inhalt die Autoren verantwortlich sind, ist auf der Internet-Seite des BMG unter www.bundesgesundheitsministerium.de veröffentlicht.

dpa
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