Sozialkassen sollen über 500 Mio. Euro in Prävention stecken
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will künftig über Kranken- und Pflegeversicherung rund 510 Millionen Euro in die Gesundheitsprävention stecken. Das geht aus seinem Gesetzentwurf hervor, der am 31.10.2014 bekannt wurde.
Präventionsmaßnahmen auch für Menschen aus sozial schwachen Schichten
Mit dem Entwurf will er dem Vernehmen nach sicherstellen, dass auch Menschen aus sozial schwachen Schichten Zugang zu Präventionsmaßnahmen bekommen - allen voran Kinder. Sozial- oder geschlechtsspezifische Nachteile sollen ausgeglichen werden.
Aus der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden von 2016 an für Prävention weitere gut 20 Millionen Euro jährlich erwartet, wie aus dem Gröhe-Entwurf hervorgeht. Weiter hieß es, die Unfallversicherung wende bereits eine Milliarde Euro für Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz auf. Zudem werden von Ländern und Kommunen Beiträge für Prävention erwartet, die aber derzeit noch nicht beziffert werden könnten.
Prävention von der Kita bis zum Pflegeheim
Im Fokus der Prävention stehen Übergewicht, zu geringe Bewegung, Rauchen oder übermäßiger Alkoholgenuss. Mit der Einbeziehung der Pflegeversicherung werde auch deutlich, dass Prävention von der Kindertagesstätte bis zum Pflegeheim nottue, hieß es. Deshalb solle in Kitas, Schulen, Vereinen und Betrieben gesundheitsförderndes Verhalten gestärkt werden. Mit der neuen Präventionsstrategie werde Qualitätssicherung groß geschrieben. Künftig werde nicht alles, was bisher von den Kassen angeboten worden sei, weiter als Präventionsmaßnahmen angesehen.
Maßnahmen sollen durch nationale Präventionsstrategie verzahnt werden
Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung sowie Länder und Kommunen sollen in eine nationale Präventionsstrategie eingebunden werden. Eine künftige Präventionskonferenz solle eine möglichst gute Verzahnung ihrer Maßnahmen garantieren, hieß es. In einem zusätzlichen Präventionsforum sollen unter anderem Ärzte und Apotheker über die Strategie unterrichtet werden.
Richtwert für gesetzliche Krankenkassen soll auf 7 Euro pro Versicherten steigen
Der Richtwert für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werde von gut 3 auf 7 Euro pro Versichertem angehoben, davon sollen wiederum 2 Euro im Bereich Kita und Schule sowie 2 Euro für betriebliche Prävention eingesetzt werden. Die Krankenkassen könnten so rund 490 Millionen Euro für Prävention ausgeben. Die restlichen Mittel würden auf die anderen Sozialversicherungen verteilt. So seien künftig in der Pflegeversicherung 0,30 Euro pro Versichertem und damit insgesamt gut 20 Millionen Euro vorgesehen. In der Pflege müsse künftig der Grundsatz gelten «Reha vor Pflege» - analog dem Grundsatz «ambulant vor stationär», hieß es.
-
Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027
1.443
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.226
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
929
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
209
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
173
-
Neue Arbeitsverhältnisse
170
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
160
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
120
-
G-BA regelt Verordnung von Fahrten zur tagesstationären Behandlung
118
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
116
-
Beim Wechselmodell haben beide Elternteile Anspruch auf Kindergeld
18.08.2026
-
GKV darf Versicherte nicht mit Geschenken vom Kassenwechsel abhalten
17.08.2026
-
Tiefstand bei Zahl der BAföG-Empfänger
06.08.2026
-
Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027
04.08.2026
-
GKV-Mehrkostenbericht 2025 zeigt stabile Versorgungslage bei Hilfsmitteln
28.07.2026
-
Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Rettungsflug im Ausland
23.07.2026
-
Telemedizin im Ausland auf Kassenkosten bleibt die Ausnahme
22.07.2026
-
Neues Gesetz treibt Digitalisierung im Gesundheitswesen voran
21.07.2026
-
Krankschreibungen im Job sind leicht rückläufig
20.07.2026
-
Krankenkasse muss Kosten für Hautstraffung bei Lipödem-Patientin erstatten
17.07.2026