
Tritt ein Pflegefall ein, sind zunächst viele Fragen bzw. Zuständigkeiten zu klären. An wen können sich Betroffene wenden? Welche Institutionen gibt es? Beratungsstellen bieten hier Unterstützung.
Wie bei jedem neuen Gesetz zeigen sich Tücken und Widersprüchlichkeiten oft erst nach einigen Wochen in der Praxis.
Alzheimergesellschaft oder spezielle Beratungsstellen der Bundesländer
Sollten Pflegebedürftige in Bezug auf das neue Pflegestärkungsgesetz Schwierigkeiten mit ihrer Pflegekasse bekommen, haben sie mehrere Beratungsmöglichkeiten. Sind die Versicherten Demenzkranke, wenden sie - oder ihre Angehörigen - sich am besten an die regionale Alzheimergesellschaft oder spezielle Beratungsstellen der Bundesländer. In Bayern sind das beispielsweise die Fachstellen für pflegende Angehörige, in Nordrhein-Westfalen die Demenzservicezentren.
Pflegestützpunkte oder unabhängige Patietenberatung
Offen für alle Pflegebedürftigen sind die Pflegestützpunkte. Eine weitere Alternative sei die Unabhängige Patientenberatung oder auch die Verbraucherzentrale.
Pflegekasse mit Fallmanagement
Außerdem gibt es die Möglichkeit, direkt bei seiner Pflegekasse eine Beratung in Anspruch zu nehmen, erklärt Frau Ann Marini. Sie ist stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbands. Die Berater könnten in einer Art Fallmanagement mit Pflegebedürftigen und Angehörigen individuell die Bedürfnisse und die dafür infrage kommenden Leistungen abklären.