Handball: LSG erkennt Meniskusschaden als Berufskrankheit an
Geklagt hatte ein ehemaliger Bundesliga-Profi, bei dem im Juli 2004 erstmals eine Schädigung des Innenmeniskus am rechten Knie festgestellt worden war.
BG lehnte Anerkennung als Berufskrankheit aufgrund geringer Trainings- und Wettkampfzeiten ab
Nach seiner Karriere wollte er den Meniskusschaden im September 2016 von der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit einstufen lassen - diese lehnte laut des Gerichts jedoch mit der Begründung hab, dass die Trainings- und Wettkampfzeiten des Handballers pro Jahr dafür zu gering gewesen sind. Eine anschließende Klage beim Sozialgericht Reutlingen blieb erfolglos. Das Landessozialgericht in Stuttgart sah die Sache nun anders.
LSG erkennt Meniskusschaden als Handball-Berufskrankheit an
Es sei nicht zulässig, «die geringere Dauer des Spiel- und Trainingsbetriebs eines Profisportlers mit der 8-stündigen Arbeitsschicht sonstiger Arbeitnehmer in Relation zu setzen», hieß es unter anderem in der Urteilsbegründung. Bei Handballern würden «die Kniegelenke durch schnelle Richtungsänderungen bei hohem Tempo, häufig auch mit unkontrolliertem Aufkommen auf dem Hallenboden bei Sprungwürfen, überdurchschnittlich belastet».
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