Schadensersatz bei Behandlungsfehlern

Jedes Jahr werden Statistiken über vermeintliche oder tatsächliche Behandlungsfehler von Ärzten veröffentlicht. Für das Jahr 2014 wurden vom Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 14.660 Verdachtsfälle aufgelistet. Bestätigt hatte sich dieser Verdacht bei gut einem Viertel der Fälle. Schätzungen gehen jedoch von einer hohen Dunkelziffer aus. Das bedeutet; Viele Betroffene sind in dieser Situation ratlos.
Behandlungsfehler zugeben?
Nach dem im Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz soll ein Arzt zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet sein, wenn ein Patient konkret nach einem Behandlungsfehler fragt. Viele Fachleute halten diese Vorstellung jedoch für naiv.
Kopie der Behandlungsakten anfordern
Der Hamburger Fachanwalt für Medizinrecht, Thomas Köppke, mahnt zur Zurückhaltung. Den behandelnden Arzt direkt mit dem Vorwurf zu konfrontieren, er habe gepfuscht, verhärte die Fronten unnötig. Zudem sei es auch taktisch unklug. Köppke empfiehlt Betroffenen, zunächst ein Gedächtnisprotokoll über den Ablauf der Behandlung anzufertigen. Außerdem sollte der Patient sich eine vollständige Kopie der Behandlungsakte geben lassen. Darauf habe er einen Anspruch.
Schadensersatzanspruch mit Anwalt besprechen
Der nächste Schritt sollte das Gespräch mit der Krankenkasse oder einem versierten Fachanwalt sein. Dieser kann nicht nur die Erfolgsaussichten einschätzen, sondern auch das weitere Vorgehen - und die anfallenden Kosten. Liegt eine fundierte Begründung für einen Schadensersatzanspruch vor, regulieren viele Haftpflichtversicherer der Ärzte diesen außergerichtlich oder bieten ein Schlichtungsverfahren auf ihre Kosten an.
Jeder Patient, der vermutet, er sei Opfer eines Behandlungsfehlers geworden, kann klagen. Die Gerichtskosten und Gutachterkosten sind gerade bei schweren Fällen ohne Rechtsschutz oft eine unüberwindbare Hürde. Entscheidend ist dann die Unterstützung durch die Krankenkasse.
Gutachten über Behandlungsfehler
Der Medizinrechtsexperte der Techniker-Krankenkasse (TK), Christian Soltau, erläutert, sollte sich ein Verdacht erhärten, kann die Krankenkasse medizinische Sachverständigengutachten erstellen. Beschreite die TK tatsächlich den Klageweg, «übernimmt sie gleichzeitig für den Versicherten eine Vorreiterrolle im gerichtlichen Verfahren». Dieser müsse nur dafür Sorge tragen, dass seine eigenen Ansprüche währenddessen nicht verjähren.
Ein Anspruch auf diese Art von Unterstützung der Kasse besteht nicht. Ausschlaggebend ist, wie die Krankenkasse die Erfolgsaussichten einschätzt. Im vergangenen Jahr hat etwa die TK in 1.460 Fällen Gutachtenaufträge erstellt. 68 Fälle wurden vor Gericht verhandelt.
Schadensersatz erfolgreich verhandeln
Eine gerichtliche Auseinandersetzung dauert oft zehn Jahre und länger. Gerade bei älteren Patienten sei durchaus zu beobachten, dass die gegnerische Seite versuche, auf Zeit zu spielen, gibt Köppke zu bedenken. Er setzt deshalb auf außergerichtliche Gutachterverfahren und die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, um Verhandlungsdruck aufzubauen. «Durch den Mitstreiter Krankenkasse unterlassen die Haftpflichtversicherer wirtschaftliche Machtspielchen und Verzögerungsversuche», argumentiert Köppke.
Schadensersatzfälle dauern zu lange
Nach Soltaus Worten sind Opfer von Behandlungsfehlern häufig in ihrer finanziellen Existenz bedroht. Dennoch müssten sie teilweise mehrere Jahre warten, bis klar sei, ob sie Schadensersatz erhalten. Verfahren «müssen viel schneller abgewickelt und die Betroffenen frühzeitig entschädigt werden», verlangt er. «Dafür müssten die Landgerichte mehr Spezialkammern für arzthaftungsrechtliche Fragen einrichten.»
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