Kein vorsorglicher Antrag auf Mütterrente nötig

Bei der Deutschen Rentenversicherung gehen verstärkt formlose Anträge auf Mütterrente ein – obwohl die Gesetzgebung noch nicht abgeschlossen ist. Doch die Mütterrente bzw. die Neubewertung der Kindererziehungszeiten müssen nicht beantragt werden. 

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Mitteldeutschland teilte am 27.1.2014 mit, dass kein vorsorglicher Antrag auf Mütterrente gestellt werden muss. Anlass der Mitteilung sind entsprechende Musterschreiben zur Mütterrente, die Betroffene von diversen Stellen erhalten und die nun bei der DRV eingehen. Diese Musteranträge suggerierten, dass ohne Antrag keine Ansprüche bestünden. Das ist nicht richtig, so die DRV. 

Mütterrente wird automatisch neu berechnet

Vorsorglich gestellte Anträge auf Mütterrente verursachen zusätzliche Arbeit und Kosten. Die DRV weist darauf hin, dass die Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von Amts wegen neu berechnet werden. Ein Antrag ist nicht nötig. Versicherte haben in ihrem Rentenversicherungskonto die erforderlichen Informationen für die verbesserte Anerkennung der Kindererziehungszeiten bereits gespeichert. 

Voraussichtlich erst ab Juli 2014 mehr Mütterrente

Die Bundesregierung plant eine Aufstockung der Rente für alle Mütter oder Väter, die ein vor 1992 geborenes Kind erzogen haben in Höhe eines Entgeltpunktes. Ab 1.7.2014 sollen bei der Rentenberechnung für jedes dieser Kinder 2 Entgeltpunkte – statt bisher nur 1 Entgeltpunkt - angerechnet werden. Diese Erhöhung um 1 Entgeltpunkt pro Kind erfolgt sowohl für Versicherte, die erst künftig in Rente gehen gelten, als auch bereits Rente beziehende.


Tipp: Weitere Informationen zur Mütterrente und weiteren Rentenplänen der Koalition finden Sie in unserem Top-Thema Rente im Koalitionsvertrag.

Keine Gleichbehandlung bei Kindererziehungszeiten in Aussicht

Eine einheitliche rentenrechtliche Bewertung der Kindererziehung unabhängig vom Geburtsjahr ist nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung nicht vorgesehen: Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden 3 Entgeltpunkte angerechnet. Anträge, die auf eine über die geplanten 2 Entgeltpunkte hinaus gehende Anerkennung von Kindererziehungszeiten abzielen, müssen von der DRV deshalb nach aktueller und auch der voraussichtlich ab Juli 2014 geltenden Rechtslage abgelehnt werden.

Bereits gestellte Anträge auf Mütterrente

Bereits eingegangene Anträge auf Mütterrente bzw. höhere Bewertung der Kindereziheungszeiten werden bei der Deutschen Rentenversicherung derzeit abwartend aufbewahrt. Erst nach Abschluss der Gesetzgebung zur  Mütterrente  werden die Betroffenen über die weitere Vorgehensweise informiert

DRV Mitteldeutschland