Kassenzuschuss für Hörhilfen fast verdoppelt
Bereits am 10.7.2013 hat der GKV-Spitzenverband ein neues Festbetragsgruppensystem und
neue Festbeträge für Hörhilfen beschlossen. Der Festbetrag für die Versorgung von schwerhörigen Versicherten wurden nahezu verdoppelt und die Leistungsanforderungen an die Hörgeräte deutlich erhöht. Die neuen Regelungen und Festbeträge gelten ab dem 1.11.2013.
Bessere Versorgung Schwerhöriger
Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: "Eine umfangreiche Marktanalyse und intensive Gespräche mit den Herstellern und Betroffenenvertretern haben gezeigt, dass dieser Schritt für die angemessene Versorgung Schwerhöriger notwendig ist. Mit dem neuen Festbetrag wird die Versorgung der Betroffenen wesentlich verbessert."
Höherer Festbetrag für Hörgeräte und separate Vergütung der Nachsorge
Künftig gilt für die Versorgung von schwerhörigen Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein Festbetrag von 784,94 EUR (bisher 421,28 EUR) jeweils incl. Mehrwertsteuer. Der Aufwand für die Nachsorge ist ab 1.11.2013 nicht mehr im Festbetrag enthalten, sondern wird gesondert vergütet.
Weitere Informationen: Lesen Sie
hier den ab 1.11.2013 gültigen "Beschluss des GKV-Spitzenverbands über das Festbetragsgruppensystem und die Festbeträgen für Hörhilfen" v. 10.7.2013. |
Für erwachsene Versicherte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit hatte der GKV-Spitzenverband bereits zum 1.3.2012 einen neuen Festbetrag in Höhe von 786,86 EUR festgesetzt, der jedoch die Nachsorge nicht beinhaltet.
Technische Voraussetzungen an Hörhilfen
Damit eine nach dem Stand der Technik sachgerechte Hilfsmittelversorgung erfolgen kann, müssen die Hörgeräte grundsätzlich folgende technischen Merkmale aufweisen:
- Digitaltechnik
- Mehrkanaligkeit (mindestens 4 Kanäle)
- Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung
- Mindestens 3 Hörprogramme
- Verstärkungsleistung < 75 dB
Ausgaben für Hörhilfen werden steigen
Pro Jahr werden grob geschätzt mehr als 500.000 Versicherte mit Hörhilfen versorgt. Durch den höheren Festbetrag und dier zusätzliche Finanzierung der Nachsorge erhöhen sich die jährlichen Gesamtausgaben der Krankenkassen für Hörhilfen geschätzt auf knapp eine 1 Mrd. EUR.
Einzelne Krankenkassen können in direkten Verhandlungen mit den Herstellern günstigere Preise vereinbaren. Daher ist der zu erwartende Ausgabenanstieg ein Schätzwert.
So funktioniert die Kostenübernahme für Hörhilfen
Wenn gesetzlich Versicherte aus medizinischen Gründen eine Hörhilfe benötigen, werden Kosten von der Krankenkasse maximal in Höhe eines sogenannten Festbetrags übernommen. Dabei müssen die Vertragspartner sicherstellen, dass die Hörgeräteversorgung ohne Aufzahlung, also ohne eine Eigenbeteiligung des Versicherten, möglich ist.
Beratung ist wichtig bei der Hörgeräteversorgung
Versicherte sind auf gute Beratung durch den Hörgeräteakustiker angewiesen. Dieser sollte dabei immer auch aufzahlungsfreie Alternativen anbieten.
Tipp: Versicherte sollten beim Hörgeräteakustiker stets nach einem aufzahlungsfreien Hörgerät fragen. |
Geht der Hörgeräteakustiker auf entsprechende Fragen nicht ein, sollten Versicherte sich nicht scheuen, hartnäckig nachzufragen und ggf. eine Zweitmeinung einzuholen. Denn nur so können sie die Versorgung und die Kosten vergleichen.
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