Präventionsgesetz verabschiedet

Der Bundestag verabschiedete am 18.6.2015 mit der Koalitionsmehrheit das Präventionsgesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Es soll die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld der Versicherten stärken – in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim.
«Außerdem werden die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt, und der Impfschutz wird verbessert», erläuterte die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU), bei der abschließenden Beratung.
Insgesamt sollen die gesetzlichen Krankenkassen vom kommenden Jahr an 7 Euro statt bislang 3,09 Euro pro Versichertem und Jahr für Gesundheitsförderung ausgeben. Bis zum 18. Lebensjahr sollen Jugendliche eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung erhalten.
Auch Betriebsärzte können impfen
Unter dem Eindruck des jüngsten Masernausbruchs in Berlin und anderen Regionen hatte die große Koalition von Union und SPD die Bestimmungen für den Impfschutz während des parlamentarischen Verfahrens noch verschärft. Alle Ärzte, auch Betriebsärzte, sollen nun Patienten impfen und dies mit der Krankenkasse abrechnen können.
Bei jeder Gesundheitsuntersuchung eine Impfberatung
Generell gilt künftig: Ein Patient darf nicht abgewiesen werden, wenn er eine nötige Schutzimpfung wünscht. Vor dem Kita-Eintritt eines Kindes muss eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden. Bei jeder Gesundheitsuntersuchung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen soll es eine Impfberatung geben und nötigenfalls auch eine Impfung.
Behörden wie Gesundheitsämter sollen ungeimpfte Kinder und Erwachsene beim Auftreten von Masern vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend ausschließen können.
Kritik: Gesetz nicht auf neuesten Stand der Wissenschaft
Gröhes Gesetz stößt grundsätzlich auf Zustimmung, wird aber in Teilen kritisiert. Die Linken-Abgeordnete Birgit Wöllert kritisierte in der Aussprache im Bundestag unter anderem, das Gesetz sei nicht auf dem neuesten Stand der Wissenschaft.
Finanzielle Belastung ausschließlich bei den Krankenkassen?
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beklagen, dass nur Kranken- und Pflegeversicherung finanziell belastet werden. Bund, Länder und Gemeinden etwa würden auf keinen Beitrag für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe verpflichtet.
Nach Auffassung der Apothekerschaft vergibt das Gesetz wichtige Chancen zur Vorsorge von Erkrankungen in der Bevölkerung. Die Möglichkeiten der gut 20.000 Apotheken würden etwa beim Kampf gegen die Impfmüdigkeit oder der Früherkennung von Diabetes nicht genutzt.
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